Herzlich Willkommen im
Hallen-Buchungssystem der Marktgemeinde Holzkirchen
Mit diesem Online-Buchungssystem verwaltet die Marktgemeinde Holzkirchen ihre Sporthallen, Räume und Sportplätze.
Sie haben über die obige Menüleiste auch ohne Registrierung Einsicht auf alle Liegenschaften
und können sich so über die Belegungen unserer Sporteinrichtungen informieren
Die Vormittagszeiten in den Schulhallen sind
bis 16.00 Uhr (Gym/Fos bis 17.15 Uhr) dem Schulbetrieb vorbehalten
(ausgenommen davon sind Feiertage und Schulferien)
Was Sie tun müssen, um eine Sporthalle zu buchen
1. Zugang beantragen | Dafür müssen Sie sich als erstes registrieren. Hierfür nehmen Sie bitte Kontakt auf mit dem Sportbeauftragten der Marktgemeinde Holzkirchen unter sport@beauftragte.holzkirchen.de |
2. Einloggen | Als registrierter Bucher loggen Sie sich oben rechts im LOGIN mit Benutzername und Passwort ein. |
3. Halle / Platz auswählen | Danach klicken Sie links oben auf die gewünschte Halle und sehen die aktuelle Tages- oder Wochenansicht dazu. |
4. Datum und Uhrzeit auswählen | Mit "Datum wählen" suchen Sie den Tag aus, an dem Sie reservieren wollen. |
5. Anfrage überprüfen | Es erscheint ein Dialogfenster mit den von Ihnen ausgewählten Werten, die Sie hier noch abändern können. |
6. Buchung wird bestätigt | Klicken Sie auf WEITER und folgen den nächsten Schritten im Buchungsablauf, bis Sie im letzten Schritt „Jetzt buchen..." anklicken können. |
7. Buchung wird geprüft und Rückmeldung erfolgt | Die erfolgreiche Buchung (oder die Ablehnung mit Begründung) bekommen Sie zeitnah per Mail zurückgeschickt. Fertig! In der Tages- oder Wochenansicht wird Ihre Buchung nun sofort angezeigt. |
Die Nutzungsbedingungen
Die Nutzung der Sportstätten ist nur mit einem registrierten Schlüssel möglich, den Verantwortliche, Lehrer oder Übungsleiter
über ihre Organisation/Verein oder die Verwaltung erwerben können. Außerdem ist für die Benutzung aller Sporthallen,
Räume und Plätze die Anwesenheit eines Verantwortlichen, Lehrers oder Übungsleiters zwingend erforderlich,
der bereits eine Einweisung für die betreffenden Liegenschaften erhalten hat.
Wegen der hier aufgeführten Erfordernisse ist die Buchung und Nutzung durch Privatpersonen in der Regel ausgeschlossen.